Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

    • Termine nach Vereinbarung
      Ich biete Termine, abgestimmt auf Ihren persönlichen Terminkalender. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine eMail..
    • Während der Behandlungen führe ich keine Telefonate. Sprechen Sie ihre Wünsche auf den Anrufbeantworter.
      Ich rufe umgehend zurück.
    • Terminabsagen
      Wenn sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte per eMail oder telefonisch mindestens 24 Stunden vorher.
      Damit können entstehende finanzielle Einbusen reduziert werden und Sie garantieren sich und anderen eine zuverlässige Termingestaltung.
    • Für Ihre Behandlung plane ich fest Zeit ein. Bitte haben sie Verständnis, dass ich leider für Termine die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden,
      eine Ausfallgebühr von mind. 50% des Behandlungspreises berechnen muss. (*BGB § 615).
    • Ausfallgebühren werden nur berechnet, wenn keine Ersatzperson für ihren abgesagten Termin gefunden werden kann.
    • Verspätungen
      Bei verspäteter Ankunft können sich die Behandlungszeiten verkürzen, um den planmäßigen Beginn
      der darauf folgenden Behandlung zu gewährleisten.
    • Preise/ Bezahlung
      Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Alle angegebenen Preise verstehen sich brutto inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
      Änderungen, Fehler und Irrtum sind ausdrücklich vorbehalten.
    • Bezahlung
      Sie können bei mir mit Banküberweisung, PayPal und BAR bezahlen.
    • Gutscheine
      Die Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig.
      Sollten Sie einen Gutschein einlösen wollen, so geben Sie bitte bereits bei Ihrer Terminvereinbarung mit an.
      Der Gutschein muss auf jeden Fall am Tag Ihrer Behandlung bei uns vorgelegt werden!
      Ihr Gutschein kann sowohl für Anwendungen als auch für Produktkäufe genutzt werden.
      Der Wert des Gutscheins wird nicht ausgezahlt. Über Restbeträge erhalten Sie eine neue Gutschrift.

 

*BGB § 615
Vergütung bei Annahmeverzug. Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug,
so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen,
ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.